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Betriebsärztliche Leistungen

Betriebsärztliche Leistungen (Foto: SHK)

Auf Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes haben Betriebsärzte die Aufgabe, den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Gesundheitsschutzes zu unterstützen.
Wir betreuen kleine und mittelständische Unternehmen sowie Großbetriebe im Kreis Nordhausen und Umgebung. Die gesetzliche Grundlage bildet das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die DGUV-Vorschrift 2 und die arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV)

Leistungsspektrum

  • Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, z. B. nach Bio- und Gefahrstoffverordnung Strahlenschutz- und Röntgenverordnung sowie Arbeitsstättenverordnung
  • Untersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, z. B. BG-Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen wie Hauterkrankungen, Lärm-, Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten sowie Arbeiten mit Absturzgefahr und Schweißrauchuntersuchungen
  • Untersuchungen zur zerstörungsfreien Werkstoffprüfung nach EU-Norm
  • Einstellungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen nach Jugendarbeitsschutzgesetz sowie Beurteilung nach Mutterschutzgesetz
  • Impfungen nach Gefährdungsbeurteilung und dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G42
  • Untersuchung von Atemschutzgeräteträgern der Gruppen 1-3 (Feuerwehren)
  • Untersuchungen von Mitarbeitern auf Bergbautätigkeit nach der Gesundheitsschutz-Bergverordnung (GesBergV)
  • Beratung von Unternehmen zur stufenweisen Wiedereingliederung von Mitarbeitern in den Arbeitsprozess nach Langzeiterkrankung und Behinderung
  • Beratungen zur Suchtprävention und Gesundheitsförderung in Unternehmen

Kontakt

0 36 31 / 41 23 50
0 36 31 / 41 23 58
Dr.-Robert-Koch-Straße 39
99734 Nordhausen
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